Das DRK-Region Hannover e.V. bietet Ihnen an, Ihre Abrechnung der Teilnahme an ein einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung direkt mit Ihrem gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft bzw. kommunale Unfallkasse) vorzunehmen, wenn Sie bis zu Kursbeginn die Voraussetzungen dazu geschaffen haben. Das bedeutet, dass Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Unfallversicherer in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob die Ausbildungskosten für Sie und ggf. eine Anzahl weiterer Mitarbeiter Ihrer Firma übernommen werden. Für die Kursabrechnung mit Ihrem Unfallversicherungsträger stellen wir Ihnen hier das benötigte Anmeldeformular zur Verfügung: Senden Sie uns das Anmeldeformular nicht vorab zu, sondern bringen Sie es ausgefüllt im Original zum Seminar mit. Vorab zugesandte Anmeldeformulare können nicht bearbeitet werden. Per Fax oder Mail übermittelte Formulare können nicht zur Abrechnung mit Ihrem Unfallversicherungsträger anerkannt werden. Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen der BG Nahrungsmittel, BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege oder der GUV/LUK angehört, reicht das hier bereitgestellte Formular zur Kursabrechnung nicht aus. Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Versicherte der Berufsgenossenschaften übergeben bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular bei Kursbeginn ausgefüllt an den Erste-Hilfe-Ausbilder.
Folgende Angaben müssen von Ihrem Unternehmen darauf eingetragen sein:
Für jedes Seminar und jeden Arbeitgeber muss jeweils ein separates Abrechnungsformular ausgefüllt werden. Auf einem Abrechnungsformular sind maximal 10 Teilnehmer zu vermerken, die ihre Teilnahme darauf durch eigenhändige Original-Unterschrift bestätigen müssen. Unterschriften "im Auftrage" oder "in Vertretung" sind nicht zulässig. Teilnehmer, die an verschiedenen Seminaren teilnehmen, brauchen jeweils ein getrenntes Abrechnungsformular.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber die Ausbildungsgebühren von 50,00 Euro pro Person entsprechend in Rechnung zu stellen, sollten die oben beschriebenen Formalitäten nicht erfüllt sein. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Ausbildungsgebühr zunächst in bar zu verauslagen und später durch uns oder den Unfallversicherer erstattet zu bekommen. Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung am Kurstag ist nur möglich wenn der Kursleitung alle nötigen Formulare abrechenbar am Kurstag vorliegen.
Hier können Sie das Formular der BG herunterladen.
Hinweis: Sofern Ihr Unternehmen der BG Nahrungsmittel, BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege oder der GUV/LUK angehört, reicht das hier bereitgestellte Formular zur Kursabrechnung nicht aus. Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weitere Informationen für Mitgliedsfirmen der GUV/LUK, BGN, BGW und UVB:
Mitgliedsfirmen der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststättengewerbe) sowie der GUV/LUK müssen vor dem Kurs ein gesondertes Formular beim zuständigen Unfallversicherungsträger anfordern. Die Zusendung des Formulares dauert ca. 3-5 Werktage. Dies betrifft seit 01.11.2017 auch Mitgliedsunternehmen der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege).
Hier gelangen Sie zu den Anträgen und Informationen:
Versicherte der Berufsgenossenschaften übergeben bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular bei Kursbeginn ausgefüllt an den Erste-Hilfe-Ausbilder.
Folgende Angaben müssen von Ihrem Unternehmen darauf eingetragen sein:
Für jedes Seminar und jeden Arbeitgeber muss jeweils ein separates Abrechnungsformular ausgefüllt werden. Auf einem Abrechnungsformular sind maximal 10 Teilnehmer zu vermerken, die ihre Teilnahme darauf durch eigenhändige Original-Unterschrift bestätigen müssen. Unterschriften "im Auftrage" oder "in Vertretung" sind nicht zulässig. Teilnehmer, die an verschiedenen Seminaren teilnehmen, brauchen jeweils ein getrenntes Abrechnungsformular.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber die Ausbildungsgebühren von 50,00 Euro pro Person entsprechend in Rechnung zu stellen, sollten die oben beschriebenen Formalitäten nicht erfüllt sein. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Ausbildungsgebühr zunächst in bar zu verauslagen und später durch uns oder den Unfallversicherer erstattet zu bekommen. Die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung am Kurstag ist nur möglich wenn der Kursleitung alle nötigen Formulare abrechenbar am Kurstag vorliegen.
Mitgliedsfirmen der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststättengewerbe) sowie der GUV/LUK müssen vor dem Kurs ein gesondertes Formular beim zuständigen Unfallversicherungsträger anfordern. Die Zusendung des Formulares dauert ca. 3-5 Werktage. Dies betrifft seit 01.11.2017 auch Mitgliedsunternehmen der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege).
Hier gelangen Sie zu den Anträgen und Informationen: