Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario. Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern. Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (z.B. Zivilisten und verwundete, kranke oder gefangene Soldaten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.
Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2014 waren 196 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen. Das I. Zusatzprotokoll hatten 174, das II. Zusatzprotokoll 167 und das III. Zusatzprotokoll 68 Staaten ratifiziert. Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts. Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall auch kennen und entsprechend umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet seinen Beitrag zu dieser Aufgabe als Mitglied in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Gemäß seines Auftrags und seiner Selbstverpflichtung ist die Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts sowie der Rotkreuzgrundsätze eine prioritäre Aufgabe des DRK. Um diesen Auftrag zu erfüllen, leistet das DRK vielfach Verbreitungsarbeit. Diese richtet sich mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten v. a. an politische und gesellschaftliche Entscheidungsträger, Streitkräfte und Polizei, Juristen, medizinisches Personal, Schüler und Studenten, Medien und die allgemeine Öffentlichkeit. Gemäß der föderalen Struktur des DRK hat jede Verbandsebene eine eigene Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung von Verbreitungsarbeit. Neben den hauptamtlich Beschäftigten sind es insbesondere die ehrenamtlich tätigen Konventionsbeauftragten, die sich in den einzelnen Verbandsgliederungen für die Verbreitungsarbeit einsetzen.
Quelle: DRK-Bundesverband